Downloaden und installieren Sie die eID-Software für die elektronische Identität

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WICHTIG!  VOR DER BENUTZUNG DER SOFTWARE AUFMERKSAM LESEN! Installieren, downloaden bzw. benutzen Sie die eID Toolkit Software erst, nachdem Sie diesen Vertrag (und den Nachtrag) gelesen und angenommen haben. Wenn Sie „Annehmen“ klicken, eID Toolkit installieren, herunterladen oder benutzen, erklären Sie sich mit diesem Vertrag (und dessen Nachtrag) einverstanden. Wenn Sie die Bedingungen des Vertrages (und/oder dessen Nachtrags) nicht annehmen, klicken Sie „Abbruch“ und/oder installieren Sie die eID Toolkit Software NICHT.

 

eID Toolkit Software - Lizenz

 

Vorliegende EID Toolkit Software wird in einer endgültigen Version freigegeben.

 

Vorliegender eID Toolkit wird von Fedict gebührenfrei angeboten und darf von jedem Dritten unter Einhaltung der Fristen und Bedingungen des vorliegenden Lizenzvertrages benutzt werden.

 

Der vorliegende Vertrag gilt für eine Open-source-Bibliothek, die auf einer Open-Source-Software basiert. Deren Bedingungen sind im Nachtrag dieses Vertrages aufgeführt und müssen von Dritten bei der Benutzung, Reproduktion, Kopie, Abänderung, Anzeige, Wiedergabe und Verteilung des eID Toolkits strikt eingehalten werden.

 

Vorliegender Vertrag beschränkt Sie nicht in der Freiheit, den eID Toolkit mit anderen zu teilen oder zu ändern, um ihn möglichst vielen Benutzern zur Verfügung zu stellen, sofern die Benutzung des eID Toolkit unter Einhaltung der Fristen und Bedingungen des vorliegenden Vertrages (und dessen Nachtrages) erfolgt.

 

 

Artikel 1: Gewährung der Lizenz

 

Die Bedingungen dieses Lizenzvertrages („Lizenzvertrag“) zwischen Ihnen, dem Lizenznehmer, und der belgischen Föderalregierung („Fedict“), dem Lizenzgeber, erlauben es Ihnen, unter den Fristen und Grenzen dieses Lizenzvertrages und dessen Nachtrags („Vertrag“), von der Fedict ein weltweit gültiges, kostenloses, nicht ausschließliches, ständiges und übertragbares Benutzungs-, Wiedergabe-, Kopier-, Änderungs-, Reproduktions- und Verteilungsrecht für die im Nachtrag angegebene Software ("eID Toolkit ") zu erhalten.

 

 

Artikel 2: Garantien des Lizenzgebers und Anspruchsaufgaben

 

2.1. Weil der eID Toolkit nicht maßgeschneidert entwickelt wurde und nicht auf Ihren speziellen Anforderungen basiert, garantiert Fedict nicht, dass der eID Toolkit Ihrem spezifischen Bedarf gerecht wird oder dass die Benutzung des eID Toolkits im Rahmen Ihrer eventuellen speziellen Anwendungskombinationen funktionieren wird. Da keine Software fehlerfrei ist, bürgt Fedict nicht dafür, dass der eID Toolkit ohne Störungen oder reibungslos funktioniert.

 

2.2. Unbeschadet des obenstehenden Paragraphen wird eID Toolkit von Fedict „als solche“ geboten, d.h. ohne weitere Garantien neben den Garantien, die unter der Klausel 2.1 stehen, sowie ohne – unter anderem – die Zusicherung der allgemeinen und spezifischen Gebrauchstauglichkeit.

 

2.3 Dieser Vertrag berechtigt Sie nicht zu irgendwelchen Wartungen, Unterstützungen (telefonisch, per Fax oder Mail) oder anderen Hilfeleistungen mit Bezug auf den eID Toolkit oder Veränderungen gleich welcher Art am eID Toolkit, einschließlich – unter anderem – Hinzufügungen, Aufrüstungen, Verbesserungen an der Substanz und der Struktur der Software („Veränderungen“).

 

 

Artikel 3: Lizenzverpflichtungen

 

3.1. Jede Benutzungsweise, unter anderem die Vervielfältigung, Kopie, Änderung, Ausstellung und Verteilung, ist den Bedingungen des vorliegenden Vertrages unterworfen. Sie verpflichten sich zur Einhaltung der Vertragsbedingungen, einschließlich der Lizenzen für die Bibliotheken oder Codes (die unter Umständen durch Rechte auf geistiges Eigentum geschützt sind) von Dritten, die komplett oder zum Teil im Hinblick der Entwicklung des eID Toolkit verwendet wurden, in der Anwendung eingebettet oder mit ihr verknüpft sind bzw. in andere Bibliotheken und Codes integriert sind und dadurch den eID Toolkit bilden („Entwicklungen Dritter“).

 

3.2. Das Kopieren, Verändern, Weitergeben oder Verteilen des eID Toolkits in Abweichung von den Vertragsbestimmungen ist untersagt. Durch den Versuch des Kopierens, Verändern, Weitergebens oder Verteilens des eID Toolkits werden automatisch Ihre vertraglich zugesicherten Rechte hinfällig.

 

3.3. Der Weitervertrieb in Quell- und binärer Form mit oder ohne Veränderungen muss unter der Lieferung dieses Lizenzvertrages und der Lizenzen für die von Dritten entwickelten Bibliotheken oder Codes, die komplett oder zum Teil zur Entwicklung des eID Toolkit benutzt wurden, erfolgen.

 

3.4. Der Name „Fedict“ darf ohne die vorhergehende schriftliche Genehmigung der Fedict nicht zur Verkaufsförderung oder Werbung von aus dem eID Toolkit abgeleiteten Produkten benutzt werden.

 

3.5. Drittempfänger von Kopien oder Rechten, die Ihnen unter diesem Vertrag gewährt wurden, behalten ihre Lizenzen, auch wenn Sie die Bedingungen dieses Lizenzvertrages verletzen, sofern diese Dritten die Vertragsbedingungen in vollem Umfang einhalten.

 

Artikel 4: Haftungsklausel

 

4.1. Im Rahmen dieses Vertrages übernimmt die Fedict unter keinen Umständen, außer bei Betrug oder absichtlichem Fehlverhalten, keine Haftung für indirekte, besondere, ungewollte Schäden und Folgeschäden, Gewinneinbußen, Datenverluste, Ersparnisverluste, verpasste Geschäftsgelegenheiten, Personalkosten, Umsatzeinbußen, Rechnerausfälle oder –störungen, IT-Systemzusammenbrüche und –ausfälle, Stillstandszeiten oder andere technische oder operative Schäden gleich welchen Umfangs oder indirekte Schäden, Folgeschäden und Entschädigungen mit Ersatzcharakter infolge oder im Rahmen der Benutzung des eID Toolkits oder dessen Veränderungen oder Ableitungen, bzw. für andere kaufmännische Nachteile oder Verluste, die sich daraus ergeben sollten.

 

4.2. Die Fedict entschädigt Sie keinesfalls für irgendwelche Klagen wegen der Verletzung geistigen Eigentums, der Mitwirkung an, des Beitrag oder der Anstiftung zur Verletzung irgendwelcher Rechte auf geistiges Eigentum bezüglich des eID Toolkits, den die Urheber von Drittarbeiten, die in den separaten Hinweisen des Vertragsnachtrages aufgeführt sind, erheben könnten. Sie entschädigen, verteidigen und schützen die Fedict vor jedweden Klagen, Forderungen, Strafen, gerichtlichen Verfahren, Verlusten, Haftungansprüchen, Schäden gleich welcher Natur, Kosten, Gebühren sowie Aufwendungen jeder Art, die im direkten oder indirekten Bezug zu Veränderungen an und/oder der Benutzung des eID Toolkits an und für sich oder des eID Toolkits Verbindung mit Geräten, Produkten, Softwares, Service und/oder Material stehen, wenn die Fedict Ihnen schriftlich die Klage mitteilt, Ihnen deren Prüfung erlaubt und mit Ihnen an der Verteidigung gegen die Klage und an eventuellen Verhandlungen mitwirkt. 

 

4.3. Die Fedict haftet nicht für (i) die Konsequenzen der Veränderung des eID Toolkits, der Integration des eID Toolkits in Produkte Dritte oder der Anwendung des eID Toolkits in Verbindung mit anderen Geräten, Produkten, Softwares, Leistungen und/oder Materialien, (ii) für die Regelung der Frage, ob Sie eine Lizenz oder Zusatzrechte für die Entwicklungen Dritter benötigen, für den Erhalt dergleichen Lizenzen oder für die Zahlung von Gebühren für dergleichen Lizenzen, wenn es sich bei diesen Entwicklungen Dritter um Open-Source-Produkten handelt.

 

 

Artikel 5: Beendung des Vertrages

 

5.1 Der Vertrag und alle Lizenzen des Lizenzgebers sind im Falle des Vertragsbruchs von Rechts wegen verwirkt.

 

5.2 Nach der Beendung des Vertrages haben Sie die Benutzung des eID Toolkits einzustellen und sämtliche Kopien des eID Toolkits, die sich in Ihrem Besitz befinden oder unter Ihrer Verantwortung im Umlauf sind, zu zerstören.

 

Artikel 6: Allgemeine Hinweise

 

6.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages für ungesetzlich oder undurchführbar erklärt werden, gilt diese Bestimmung für aufgehoben. Alle übrigen Bedingungen des Vertrages bleiben hingegen in Kraft und rechtsgültig. Die strittige Bestimmung wird von den Parteien solchermaßen abgeändert, dass sie gültig, gesetzlich und durchführbar ist, wobei die Absichten und die Interessen der Parteien gewahrt werden.

 

6.2 Dieser Vertrag stellt den vollständigen Vertrag mit Bezug auf den eID Toolkit dar und tritt an die Stelle aller früheren mündlichen und schriftlichen Mitteilungen.

 

6.3 Dieser Vertrag ist dem belgischen Recht unterworfen. Der Gerichtsstand außerhalb gütlicher Einigungen ist Brüssel.

 

 

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